Sicherheitsbestimmungen für die Anwendung und Handhabung von Luftkissen-Aktionsgeräte Der Mieter und alle Personen die für die Betreuung der Geräte sowie als Aufsichtspersonen eingeteilt sind, müssen davon Kenntnis nehmen. Folgende Sicherheitsbestimmungen / - Regeln müssen unbedingt beachtet und eingehalten werden: * Die Aktionsgeräte der Firma AIRGAMES sind entsprechend internationalen Richtlinien und Sicherheitsbestimmungen gebaut und getestet worden. * Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Sach- und Personenschäden und muss eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben. * Notwendige Reparaturen an den Geräten dürfen nur von qualifizierten Fachleuten, der Firma AIRGAMES ausgeführt werden. * Bei einem Ausfall eines Gerätes, oder Teile davon, während der Veranstaltung, ist der Vermieter unverzüglich, telefonisch zu benachrichtigen. * Die Aufstellfläche ist vorzugsweise eine ebenerdige, freie, saubere Rasenfläche oder feiner Sandboden. Bei der Verwendung auf Hartbelägen (Asphalt, Pflastersteinen etc.) muss eine Schutzplane ausgebreitet werden. Es ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen und spitzen Gegenständen ist. Auf Schotter und roten Sand dürfen die Geräte nicht aufgestellt werden. * An der offenen Seite sind Gefahrenquellen zu beseitigen, die ein herausfallendes Kind verletzen könnten. Die mitgelieferte Matte wird u.a. auch aus diesem Grund hier ausgebreitet. * Vor dem Aufblasen ist das Luftkissen-Aktionsgerät so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht verdreht ist. * Nur die angewiesene, verantwortliche Aufsichtsperson hat Zugriff zum elektrischen Gebläse. * Es darf nur ein feuchtigkeitsgeschütztes, für Verwendung im Freien geeignetes Verlängerungskabel benutzt werden. * Es darf kein Kind im Bereich des Gebläses sein. * Die verantwortliche Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Es darf niemand in das Aktionsgerät, bevor dies nicht vollständig aufgeblasen ist. * Es ist während der Einsatzzeit unbedingt darauf zu achten, dass kein Papier oder z.B.. Plastiksack den Lufteinlass des Gebläses blockiert. * Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beobachten und zu kontrollieren. * Die Luftkissen-Aktionsgeräte müssen während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtigt werden. (Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Luftkissen-Aktionsgeräten am häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist.) * Die Aufsichtsperson teilt die Kinder in entsprechenden Gruppen ein, sodass nur etwa gleichschwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig das Luftkissen benutzen. * Es muss darauf geachtet werden, dass die Geräte nicht überlastet werden und es darf kein Kind auf die seitlichen Schutzwände klettern oder daran herumturnen. * Schuhe, große Schmuckteile, Brillen, Gürtel mit kantigen Schließen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen könnten, oder das Luftkissen-Aktionsgerät beschädigen könnten, müssen vor der Benutzung entfernt werden. * Speisen, Tiere und Gegenstände jeder Art, dürfen nicht auf das Gerät mitgenommen werden. * Achtung: Einige Kinderhüpfburgen sind für Kinder konstruiert und daher nicht für die Benutzung durch Erwachsene geeignet und zugelassen! * Die Aufsichtsperson behält sich vor, Personen, die gegen die Sicherheitsregeln verstoßen bzw. durch ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko für die übrigen Gäste darstellen, von der weiteren Teilnahme am Aktionsbetrieb auszuschließen. In diesem Fall und bei drohender Gefahr kann das Gerät zeitweilig oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden. * Beim Abbau und Ablassen der Luft aus den Luftkissen-Aktionsgeräten, ist darauf zu achten, dass sich niemand auf den Geräten befindet oder noch darin herumspringt. * Die Aktionsgeräte müssen vor dem Abbau gereinigt werden und nach der beigefügten Anleitung zusammengelegt und an den Vermieter übergeben werden. AIRGAMES wünscht Ihnen und den Kindern viel Spaß und einen fröhlichen Verlauf der Veranstaltung.