Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Luftkissen-Aktionsgeräten und die Durchführung von Komplettprogrammen         Vertragspartner       Der Vertrag besteht zwischen dem Mieter und dem Vermieter, in diesem Fall       Firma AIRGAMES, 90587 Veitsbronn, Uhlandstr. 8, vertreten durch Herrn Reiner Gräß.           Vertragsgegenstand       Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung eines oder mehrerer Geräte bzw. Attraktionen mit Zubehör, aus dem jeweiligen Angebot       der o.g. Firma..       Aus der Auftragsbestätigung ist die Rechnungsempfänger-Adresse, die Zeiten für Anlieferung, Inbetriebnahme, Abbau, Aktionsort und       Aktionszeit sowie die Kosten und der Strombedarf für die Aktion, ersichtlich.       Einsatzbestimmung       Das Aktionsgerät darf nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden.       Änderungen an den Geräten sowie das Anbringen von Beschriftungen, Schilder oder Aufklebern, ist nicht gestattet. Dies garantiert der Mieter       bei Aktionen ohne angemietetes Betreuungspersonal bzw. Selbstabholer.       Die Beschaffung von evtl. erforderlichen Genehmigungen, Anmeldungen (z.B. GEMA o.ä.) für den Betrieb der Geräte oder die Durchführung       der Aktionen, liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters.       Aufbau / Abbau       Zum Be- und Entladen sowie zum Auf- und Abbau stellt der Mieter geeignetes Hilfspersonal zur Verfügung. Dauer und Anzahl der Helfer       richten sich nach dem Umfang des Auftrags. Kosten für Wartezeiten, die dem Vermieter durch fehlendes Hilfspersonal, mangelhafte       Platzverhältnisse und hierdurch evtl.  notwendige, erneute Anfahrten entstehen, trägt der Mieter.       Der Mieter muss eine ebenerdige, waagerechte und gereinigte Fläche z.B. Gras, Sand, Pflastersteine oder Teerbelag zur Verfügung stellen       (mitgelieferte Schutzmatte ist unbedingt als Unterlage zu verwenden). Schotterplätze und  Flächen mit starken Unebenheiten oder       scharfkantigem Bodenbelag, sind zur Aufstellung von Luftkissen- Aktionsgeräten, nicht geeignet.       Verankerung: Das Spielgerät muss jederzeit - unabhängig von Aufstellort und Wetterbedingungen - sicher befestigt werden. Benutzen Sie dafür       im Außenbetrieb die dafür vorgesehenen angenähten Befestigungsschlaufen mit geeigneten Bodenanker.Falls das Gerät auf hartem Untergrund       steht,wo die Benutzung von Bodenankern nicht möglich ist, muss es an feststehenden Objekten verankert werden. Beachten Sie, dass die       Schlaufen nie direkt mit den Ankern verbunden werden,sondern setzen Sie mindestens 0,5 Meter Elastikband dazwischen, um die wirkenden       Kräfte abzudämpfen.            Der Aktionsort muss  für einen Kleintransporter mit Anhänger direkt erreichbar sein.       Für die Fahrzeuge der Firma AIRGAMES stellt der Mieter am Aktionsort kostenlose Parkmögmöglichkeiten zur Verfügung.       Die Geräte müssen am Ende der vereinbarten Aktionszeit vollständig für die Abholung durch den Vermieter, zur Verfügung bereitstehen.       Selbstabholer sind an die in der AB festgelegten Rückgabezeit gebunden. Die Aktionsgeräte müssen in einem saubern, ordentlichen Zustand an       den Vermieter übergeben werden. Ist die Rücknahme nach der vereinbarten Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich,       so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren       Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadensersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen       Vermietung.       Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, sorgt der Mieter für eine sichere Verwahrung/Bewachung der Geräte zwischen       den Aktionszeiten.       Betreuung der Geräte       Sind für die Aktionsgeräte kein Betreuungspersonal bzw. Aufsichtspersonal über die Firma AIRGAMES angemietet, verpflichtet sich der Mieter,       die Geräte durch geeignetes, erwachsenes Betreuungspersonal, über die gesamte Aktionszeit ständig zu beaufsichtigen und garantiert den       bestimmungsgemäßen Einsatz. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit der Funktionsweise und den       Sicherheitsbestimmungen vertraut zu machen (s. mitgelieferte Mappe mit Beschreibung über Auf- und Abbau der/ des Geräte/s sowie Extrablatt       mit Sicherheitsregeln zur Kenntnisnahme und Unterschrift).       Das Aufsichtspersonal behält sich vor, Personen, die gegen die Sicherheitsregeln verstoßen, oder durch ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko für       die übrigen Gäste darstellen, von der weiteren Teilnahme am Spiel- und  Aktionsbetrieb auszuschließen. Bei permanenter Nichteinhaltung der       Sicherheitsregeln oder drohender Gefahr für Aktions-       Teilnehmer und Geräte, können einzelne oder alle Aktionsgeräte zeitweilig oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden.       Das Personal des Vermieters erhält kostenlos pro Person ein Essen und Erfrischungsgetränke nach Bedarf. Die Einsatzzeit des Personals ist       jeweils im Mietvertrag festgelegt. Für Aktionspausen stellt der Mieter kurzfristig geeignetes Bewachungspersonal zur Verfügung.       Energiebedarf       Für die Inbetriebnahme der Aktionsgeräte während der gesamten Betriebszeit, ist pro Gerät mindestens ein Stromanschluss (230V/16A mit       Fehlerstromschutzeinrichtung) in max. 20 Meter Entfernung zum Aufstellort des jeweiligen Gerätes notwendig. Der Mieter sorgt für die       Bereitstellung dieser Anschlüsse. Es dürfen nur feuchtigkeitsgeschützte, für die Verwendung in Freien geeignete, Verlängerungskabel       verwendet werden.       Benutzung       Die Benutzung von Luftkissen und Aktionsgeräten ist nur ohne Schuhwerk zulässig und geschieht, wie die Teilnahme an allen anderen Aktionen,       auf eigene Gefahr.       Die Aufsichtspersonen haben darauf zu achten, dass keine spitzen und scharfkantigen Gegenstände mit auf die Geräte genommen werden.       Es ist verboten, Speisen und Getränke sowie Tiere mit auf die Geräte zu nehmen.             Haftung       Der Mieter muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.       Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und daraus entstehende Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle,       die in seinem Verantwortungsbereich entstehen.       Der Mieter stellt den Vermieter von Schadensersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Geräte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben,       frei.       Evtl. notwendige Kosten für Reparaturen, Neubeschaffungen oder zusätzlich, notwendige Reinigungsarbeiten, die bei offenbar unsachgemäßer       Behandlung und Nutzung der Aktionsgeräte entstanden sind, werden dem verantwortlichen  Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt.       Bei Selbstabholung trägt der Mieter das Transportrisiko und haftet im vollem Umfang. Erfolgt verspätete Rücklieferung, werden zusätzlich       Mietgebühren berechnet.                                                Sofern der Vermieter die Aktionsgeräte und das Zubehör bei der Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüfen kann,       entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung, für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In       diesem Fall erfolgt ebenfalls eine Nachberechnung.       Geräteausfall       Bei einen nicht durch den Mieter verursachten Ausfall eines Aktionsgerätes oder Teile davon, vor oder während der Aktion, bemüht sich die       Firma AIRGAMES, im Bereich seiner Möglichkeiten, um eine Reparatur oder um eine Ersatzbeschaffung.                                    Schadenersatzleistungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf grobe Fahrlässigkeit des Vermieters       zurückzuführen ist. Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ist maximal der Mietpreis für die betreffende Aktion bzw. das betreffende Gerät.       Bei einem Ausfall, Defekt oder Beschädigung an Gerät und Zubehör ist unverzüglich der Vermieter zu verständigen.       Eigene Reparaturen an den Aktionsgeräten sind nicht erlaubt!       Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter.       Verbindlichkeiten       Die Auftragserteilung werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellung einer Auftragsbestätigung für beide Seiten bindend.       Bei Absagen oder Terminänderungen bis 2 Wochen vor den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Veranstaltungstermin, sind 50% des       vereinbarten Mietpreises fällig. Bei Absagen oder Terminänderungen von weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin, sind 80% des       Mietpreises fällig.       Zahlung       Mit der Unterschrift auf der Auftragserteilung, erkennt der Mieter die Geschäftsbedingungen der Firma AIRGAMES an. Der Rechnungsbetrag ist       unmittelbar, nach Aufstellung der Aktionsgeräte, wenn nicht anders vereinbart, bar zu entrichten.       Gültigkeit       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von  Luftkissen - Aktionsgeräten und die Durchführung von Komplettprogrammen       gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen,       die sie in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen.       Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entsprechenden Punkte dieser AGB Gültigkeit.       Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Mieters. Sollten einzelne Punkte dieser AGB im       Einzelfall unwirksam sein oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Übrigen.       Erfüllungsort       Als Erfüllungsort gilt 90587 Veitsbronn       Gerichtsstand:       Amtsgericht       90762Fürth                                                                                                                           Stand: April 2002